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Wen es besonders trifft

Wenn alles nach Plan läuft, wird der Bundestag am 18. März eine Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse beschließen und damit den Weg für ein XXL-Sondervermögen frei machen. Ich habe mir darüber Gedanken gemacht, was das für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bedeuten könnte.

 

Wie es aussieht, wird der jetzige Bundestag noch vor seinem Ende Beschlüsse fassen, die der zukünftigen Regierung ermöglichen, große Mengen an Schulden aufzunehmen. Nicht nur die künftigen Regierungsparteien machen mit. Auch die Oppositionsparteien treibt bei dem Manöver vor allem die Sorge, für ihr jeweiliges Steckenpferd noch zusätzliche Finanzierungen zu ergattern.

 

Ich habe dazu eine klare Meinung. Aber um diese geht es in dieser Kolumne nicht. Ich verkneife es mir auch, mich im Detail über die mentalen Anstrengungen auszulassen, mit denen die große Mehrheit der Bürger und der Abgeordneten - von den extremistischen Rändern bis in die Mitte des politischen Spektrums - die Realität verdrängt. Mir geht es in diesem Text um die absehbaren Auswirkungen dieser Schuldenaufnahme auf das Gesundheitswesen.

 

Die erste Auswirkung dürfte sein, dass öffentliche Krankenhäuser ebenso wie die von Klinikketten enorm profitieren. Denn das von der SPD herausgehandelte „Sondervermögen Infrastruktur“ wird auch den Krankenhäusern zugutekommen. Die Besitzer und Aktionäre der Klinikketten wird es freuen. Dass auch Praxen in den Genuss von Infrastrukturmaßnahmen kommen könnten, ist hingegen nicht zu erwarten.

 

Die zweite absehbare Auswirkung dürfte eine höhere Inflation sein. Und auch hier gibt es keine Zweifel, wen das vor allem betrifft. Jeder, dessen Einkommen von einer Gebührenordnung abhängt, leidet unter der Inflation viel stärker als derjenige, dessen Preise durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Selbst wenn der Entscheider über die Gebührenh.hen ein gutwilliger Schiedsrichter wäre, käme es allein schon durch die technischen Verzögerungen zu Einbußen bei den Berufen, die von Gebühren abhängen. Daher sind niedergelassene Ärzte in besonderem Maße Opfer der Inflation.

 

Zumal diejenigen, die über die Höhe der beiden ärztlichen Gebührenordnungen entscheiden, alles andere als

gutwillige Schiedsrichter sind.

 

Nicht angemessener Inflationsausgleich im EBM

Die Kassenärzte hängen von einem „Einheitlichen Bewertungsmaßstab“ ab, für den es seit Jahrzehnten keinen angemessenen Inflationsausgleich gibt. In dieser Gebührenordnung werden ja bekanntlich nicht einmal alle erbrachten Leistungen ehrlich bezahlt, sondern ein größerer Anteil wird den Erbringern der Leistungen systematisch vorenthalten – durch das seit 1993 von der Politik installierte „Budget“.

 

Bei der angeblich geplanten „Entbudgetierung“ der Hausärzte, die für diverse darin enthaltene Pauschalen kostenneutral sein soll, ermöglicht die sich abzeichnende Inflation der Politik und den Krankenkassen viel Spielraum für kreative Berechnungen und Taschenspielertricks.

 

Gar kein Inflationsausgleich in der GOÄ

Bei der privatärztlichen Gebührenordnung ist es bekanntlich noch schlimmer. Für sie gibt es seit 1996 gar keinen Inflationsausgleich. Bislang gab es aber für die Ärzte immerhin noch die Möglichkeit, durch Steigerung einzelner Gebührenziffern- in sehr bescheidenem Rahmen- einen gewissen Ausgleich zu schaffen. Doch selbst diese Möglichkeit dürfte wegfallen, wenn der jetzige Entwurf einer Novellierung der GOÄ vom kommenden Ärztetag beschlossen wird. Die angebliche Novellierung bietet für die meisten Leistungen keinen Inflationsausgleich. Im Gegenteil: viele ärztliche Leistungen werden zukünftig deutlich schlechter bezahlt werden als jetzt. Die Radiologen und Labormediziner wurden von der  Bundesärztekammer schon von vornherein und explizit als „Verlierer“ der Reform gehandelt. Aber auch viele andere Fachgruppen wie Orthopäden, Neurologen oder Urologen werden Verluste von 30 Prozent bis 50 Prozent einfahren.

 

Doch damit nicht genug. Weil es in der geplanten Gebührenordnung keine Steigerungsmöglichkeiten mehr gibt, fehlt auch das letzte verbliebene Mittel, sich gegen unwirtschaftliche Preisgestaltung zu wehren. Einige Hausärzte, die nur wenig Privatpatienten haben, trösten sich vielleicht damit, dass die neue GOÄ zumindest eine hausärztliche „Pauschale“ für die Betreuung eines Patienten in einem Quartal vorsieht. Die Gebühren Ziffer 24, ergibt zweimal im Jahr 90 Euro. Dafür ist unter vielem anderem die „Koordination pflegerischer, diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen insbesondere auch mit anderen behandelnden Ärzten und/oder nicht-ärztlichen Hilfen und/oder flankierenden Diensten“ zu leisten.

 

Doch aus diesen maximal 180 Euro im Jahr einen Trost zu ziehen, ist mehr als trügerisch. Denn erstens werden viele Privatpatienten nicht bereit sein, die Pauschale zu bezahlen und ihre Besuche entsprechend bündeln. Viele werden auch versuchen, Routinemedikamente beim nächsten Facharztbesuch „ausnahmsweise einmal aufschreiben“ zu lassen.

 

Zweitens überwiegen die Verluste in den anderen Positionen bei weitem- auch in einer Hausarztpraxis. Denn die GOÄ betrifft ja nicht nur die Behandlung von privat Versicherten, sondern auch die Selbstzahlermedizin, die für viele Hausarztpraxen ebenso wie für Facharztpraxen der Rettungsring ist, der sie vor dem Untergang bewahrt. Mit dem Wegfall der Steigerungsmöglichkeit wird auch diesem Rettungsring die Luft ausgehen. Und drittens wird kein Hausarzt sich über seine privatärztliche Pauschale richtig freuen können, wenn der Aufwand, für seine Patienten Termine zum MRT oder für andere fachärztliche Leistungen zu organisieren und zu „koordinieren“, ins Unermessliche steigt, weil es kaum noch Facharztpraxen gibt.

 

All das war schon vorher als Gefahr in dem Entwurf einer neuen GOÄ enthalten. Aber durch die geplante Schuldenaufnahme dürfte das Problem weiter eskalieren. Denn durch die Mega-Schulden wird die Inflation durch die Decke gehen wie das Fieber bei einer fulminanten Sepsis. Wenn in einer neuen GOÄ keine echten Steigerungsmöglichkeiten mehr enthalten sind, besiegelt eine foudroyant verlaufende Inflation notwendigerweise das Praxissterben. Sowie größere Mengen an Facharztpraxen verlustig gehen, trifft es wenig später auch die Hausarztpraxen. Denn im Multiorganversagen ist es bekanntlich für Arme und Beine kein echter Grund zu Erleichterung, wenn am Anfang nur Lunge, Herz und Niere betroffen sind…

 

Die Inflation wird die Krise des ambulanten Systems potenzieren

Für die von den Gebührenordnungen abhängigen Praxen wird es in der zu erwartenden Inflation schwer genug. Sie können sich zusätzliche Experimente, die die Abhängigkeiten von den Herren und Meistern der Gebührenordnungen noch weiter vertiefen, nicht leisten. Wenn die jetzt von der Bundesärztekammer avisierte GOÄ-Novelle durchkommt, ist das ambulante

Gesundheitssystem noch vor dem Ende der neuen Legislaturperiode erledigt.

15.03.2025 06:57, Autor: , © änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG 
Quelle: https://www.aend.de/article/233884